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Mai 2020
Wohnungsbesichtigungen in Zeiten von Corona
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Derr-Wohnung als Ihr neues Zuhause interessieren.
Gerne ermöglichen wir Ihnen deshalb auch in dieser für uns allen schwierigen Zeit Ihren Besichtigungswunsch.
Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir unter Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie geprägten Umstände die Wohnungsbesichtigung – zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter - nur unter folgenden Voraussetzungen durchführen werden:
- Die Wohnungsbesichtigung kann maximal mit 2 Personen erfolgen.
- Sie bringen Ihre Mund-Nase-Bedeckung (Mund-Nasenschutz als Maske, Schal oder dergleichen) zum Termin mit und tragen diese während der Besichtigung, das werden unsere Mitarbeiter ebenfalls tun.
- Die allgemeinen Verhaltens- und Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) zum gegenseitigen Schutz gegen das Corona-Virus werden eingehalten.
- Da in der Regel Sie als Interessent und unsere Mitarbeiter in die zu besichtigende Wohnanlage anreisen müssen, sollte es sich von selbst verstehen, dass notwendige Terminverschiebungen oder -absagen von beiden Seiten rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln können wir leider zum Schutz aller Beteiligten die Besichtigung nicht durchführen bzw. werden diese abbrechen.