Versicherungen
Anders als etwa die Krankenversicherung sind eine Hausrat- oder eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bezahlt machen sie sich aber schneller, als man ahnt.
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherungen versichern nur Schäden, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind, z.B. im Treppenhaus, am Dach und fest installierten Einrichtungen wie Toilette oder Heizung. Bei einem Leitungswasserschaden wird die Versicherung ebenfalls nur den Schaden am Wasserleitungssystem und den damit verbundenen Bauteilen ersetzen. Persönliche Gegenstände des Mieters fallen nicht unter diese Kategorien.
Hausratversicherung
Persönliche Gegenstände müssen deshalb gesondert über eine Hausratversicherung versichert werden. Nur so bekommen Sie Ihren Schaden ersetzt!
Elementarschäden zusätzlich versichern
Denken Sie bitte daran, ausdrücklich auch Elementarschäden zusätzlich zu versichern, denn nur dann bekommen Sie z.B. nach einem Unwetter auch die Gegenstände ersetzt, die einem Wasserschaden im Keller ausgesetzt waren.
Schadenssumme anpassen
Wenn Sie eine Versicherung für Elementarschäden haben, denken Sie bitte daran, die Schadenssumme regelmäßig im Hinblick auf die Wertgegenstände, die sich in der Wohnung befinden, anzupassen.